Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung - SWM Serviceabwicklung
1. Gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistung)
A) Wichtiger Hinweis für Verbraucher (B2C):
Ihnen stehen bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Rechte gegen den Verkäufer (Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Ersatzlieferung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen) zu.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (u. a. § 477 BGB / EU-Verbraucherrecht) gilt bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten 12 Monate zeigen, die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag (Beweislastumkehr). Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Verbraucher unentgeltlich und wird durch die nachfolgenden organisatorischen Abwicklungshinweise nicht eingeschränkt.
B) Regelungen für Unternehmer (B2B):
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Es gelten die gesetzlichen Beweislastregeln sowie die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB / § 377 UGB.
2. Erfüllungsort & Mitwirkungspflichten
A) Gegenüber Unternehmern (B2B):
- Erfüllungsort & Kaufmännische Rügepflicht (§ 377 HGB / UGB): Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offene Mängel binnen 8 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Sofern nicht ausdrücklich ein separater Vor-Ort-Servicevertrag abgeschlossen wurde, ist Erfüllungsort für alle Nacherfüllungsleistungen der Firmensitz der SWM Maschinen GmbH in 74821 Mosbach, Deutschland. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Service besteht nicht.
- Mitwirkungspflichten (§ 8 Abs. 5 AGB): Der Käufer ist verpflichtet, bei der Mängelfeststellung mitzuwirken. Zur Abwicklung sind Kaufbeleg/Lieferschein, ein ausgefülltes Serviceformular mit detailliertem Fehlerbericht sowie bei Ersatzteilbedarf eine Kopie der Ersatzteilzeichnung mit Markierung der benötigten Teile zu übermitteln. Beanstandete Waren oder Teile sind auf Verlangen an unseren Firmensitz in Mosbach zu übersenden. Transportkosten werden im B2B-Bereich nur bei berechtigter Mängelrüge erstattet.
B) Gegenüber Verbrauchern (B2C):
- Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht kein Anspruch auf einen Vor-Ort-Reparaturservice. Die Überprüfung und Nachbesserung erfolgt in unserer Werkstatt in 74821 Mosbach, Deutschland. Die Abholung und der Transport der Maschine werden im berechtigten Mangelfall von der SWM Maschinen GmbH organisiert und getragen. Verbraucher werden gebeten, zur zügigen Abwicklung an der Fehlerbeschreibung mitzuwirken.
C) Unberechtigte Mängelrügen / Kostentragung:
- Gegenüber Unternehmern (B2B): Stellt sich bei der Überprüfung der Maschine heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt (z. B. wegen Anwendungsfehlern, unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Wartung oder üblichem Verschleiß), ist der Unternehmer verpflichtet, die dem Verkäufer durch die Überprüfung, Begutachtung und den Transport entstandenen Kosten zu erstatten.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C): Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, und hätte der Verbraucher dies bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt erkennen können (unberechtigte Mängelrüge), behält sich die SWM Maschinen GmbH vor, dem Verbraucher die entstandenen Prüf- und Transportkosten in Rechnung zu stellen.
3. Abgrenzung & Verschleiß (Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung)
Die gesetzliche Mängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ablieferung) im Keim vorhanden waren. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere bei:
- Natürlichem Verschleiß: Schäden oder Mängeln an Maschinenteilen, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Dichtungen, Lager, Riemen, Kohlebürsten, Werkzeugeinsätze).
- Fehlbedienung & Montageschäden: Mängeln, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Montage, Inbetriebnahme oder falschen Netzanschluss zurückzuführen sind.
- Nichtbeachtung der Anleitung & Überlastung: Schäden durch Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, atypische Umweltbedingungen, mangelnde/unsachgemäße Wartung sowie Überlastung durch zweckwidrigen Gebrauch (z. B. den gewerblichen Dauereinsatz von Maschinen, die nach ihrer Bauart und Leistungsfähigkeit nicht für den gewerblichen Gebrauch konstruiert und bestimmt sind).
- Fremdeingriffen & Fremdteilen: Schäden, die durch den Einbau von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Original-SWM-Ersatzteile sind, oder durch eigenmächtige Veränderungen an der Maschine.
- Unerheblichen Abweichungen (Bagatellabweichungen): Geringfügigen Abweichungen vom Soll-Zustand (z. B. minimale Farb- oder Oberflächenabweichungen), welche für den Wert, die Sicherheit und die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit der Maschine unerheblich sind.
4. Service & Kontakt
Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist steht Ihnen die SWM Maschinen GmbH gerne mit Reparaturangeboten und Ersatzteilen zur Seite.
Alte Neckarelzer Str. 24
74821 Mosbach, Deutschland
E-Mail: info@swm-maschinen.de
Telefax: +49 (0) 62 61 / 675 299 - 6