Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SWM Maschinen GmbH in 74821 Mosbach
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der SWM Maschinen GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) mit dem Verkäufer per Telefon, per Fax, per E-Mail, per Brief, per Online-Bestellprozess oder per Online-Kontaktformular hinsichtlich der vom Verkäufer dargestellten Waren abschließt.
(2) Diese AGB gelten für alle Lieferungen an Kunden mit Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, den Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) sowie der Französischen Republik (Frankreich).
(3) Abwehrklausel (Ausschluss fremder Einkaufsbedingungen): Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers – insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen – werden nicht anerkannt und ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt oder solchen Bedingungen nach deren Eingang nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB; § 1 Abs. 1 Z 2 österr. KSchG sowie entsprechende Bestimmungen des EU-Verbraucherrechts).
(5) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB; § 1 Abs. 1 Z 1 österr. UGB sowie entsprechende internationale Handelsvorschriften). Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG), die zu gewerblichen Zwecken handeln, fallen vollumfänglich unter den Unternehmerbegriff.
(6) Ergänzung für künftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (B2B): Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die in Katalogen, schriftlichen Angeboten, Preislisten, im Online-Shop und in sonstigen Medien des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen und Preisangaben stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer (invitatio ad offerendum), sofern ein Angebot des Verkäufers nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet ist.
(2) Der Käufer kann das Angebot über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular sowie per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder Kontaktformular abgeben. Nach Durchlaufen des elektronischen Bestellprozesses im Online-Shop gibt der Käufer durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
(3) Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers innerhalb von fünf Tagen annehmen:
- durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax, E-Mail oder Brief),
- durch Auslieferung der bestellten Ware an den Käufer, oder
- indem er den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, schließt der Vertrag in dem Zeitpunkt ab, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Käufer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot innerhalb vorgenannter Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung mit der Folge, dass der Käufer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
(4) Bei Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt.
(5) Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
(6) Technische Spezifikationen und Toleranzen: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Handelsübliche oder technologisch nicht vermeidbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise gegenüber Verbrauchern (B2C): Sofern sich aus der Produktbeschreibung oder dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. im Angebot gesondert angegeben.
(2) Preise gegenüber Unternehmern (B2B): Bei Lieferungen an Unternehmer verstehen sich die Preise, falls nicht anders vereinbart, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Lager Mosbach (EXW gemäß Incoterms 2020).
(3) Montage, Inbetriebnahme und Schulung (B2B & B2C): Die Aufstellung, Montage und/oder Inbetriebnahme der Maschinen vor Ort sowie die Einweisung und Schulung des Bedienpersonals sind nicht im Verkaufspreis der Ware enthalten und werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gesondert berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Textform.
(2) Höhere Gewalt und Störungen der Selbstbelieferung (B2B): Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer wird den Käufer über das Eintreten solcher Umstände und deren voraussichtliche Auswirkungen unverzüglich informieren.
(3) Dauerhafte Behinderung und Schadensersatz: Dauert die Behinderung im Sinne von Abs. 2 länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus gegenüber dem Verkäufer keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigt hat. Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Regelungen in § 13.
(4) Verbraucherschutzhinweis (B2C): Die Haftungsbeschränkungen und Fristverlängerungen in den Absätzen 2 und 3 gelten gegenüber Verbrauchern nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(5) Teillieferungen: Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer unzumutbar oder nicht von Interesse.
(6) Mitwirkungspflichten des Käufers: Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers (z. B. Beibringung erforderlicher Unterlagen, Erteilung von Freigaben, vereinbarte Anzahlungen) voraus.
(7) Annahmeverzug: Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten), ersetzt zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen (z. B. Bestellung per E-Mail, Telefon, Fax, Brief oder Online-Shop) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Detailbestimmungen sowie die Ausnahmen vom Widerrufsrecht richten sich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
(3) Ausübung des Widerrufsrechts: Verbraucher können ihr Widerrufsrecht neben den in der Widerrufsbelehrung genannten Wegen durch eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ausüben. Bei Bestellungen über den Online-Shop kann der Widerruf zusätzlich auch über die dort bereitgestellte Schaltfläche („Vertrag widerrufen“) ausgeübt werden.
(4) Ausschluss für Geschäftskunden: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer (B2B).
§ 6 Lieferbedingungen, Fehlschlag der Zustellung und Avisierung
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Speditionslieferungen erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, sofern sich aus den Versandinformationen nichts anderes ergibt.
(2) Kosten bei fehlgeschlagener Zustellung und Zweitzustellung: Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat – insbesondere wenn der Käufer trotz vorheriger Ankündigung (Lieferavisierung durch die Spedition) am vereinbarten Liefertag nicht anzutreffen ist –, trägt der Käufer die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Mehraufwendungen (z. B. Gebühren für eine zweite Zustellung, Standzeiten oder Rücktransportkosten). Dies gilt bezüglich der ursprünglichen Hinsendekosten gegenüber Verbrauchern nicht, wenn diese ihr Widerrufsrecht wirksam ausüben.
(3) Selbstbelieferungsvorbehalt gegenüber Unternehmern (B2B): Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Unternehmer unverzüglich informiert und erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
(4) Sonderregelung für Verbraucher (B2C): Gegenüber Verbrauchern gilt der vorstehende Selbstbelieferungsvorbehalt nicht. Der Verkäufer übernimmt gegenüber Verbrauchern das Beschaffungsrisiko im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht bei Lieferungen an Verbraucher (innerhalb der EU, insbesondere DE, AT, FR, Benelux) erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem benannten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht.
(2) Gegenüber Unternehmern (B2B): Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Unternehmer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (EXW Mosbach).
§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung
(1) Beschaffenheit der Ware und Kunden-Spezifikationen: Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls der Verkäufer nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Käufers zu liefern hat, übernimmt der Käufer das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
(2) Ausschluss der Haftung bei unsachgemäßer Einwirkung: Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung des Verkäufers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
(3) Geltendmachung gegenüber Verbrauchern (B2C): Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung des jeweiligen EU-Wohnsitzstaates sowie des anwendbaren EU-Rechts. Unbeschadet dessen gilt:
- Transportschäden (B2C): Verbraucher werden gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Verbraucher dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen Mängelansprüche.
- Recht auf Reparatur (EU Right to Repair): Entscheidet sich der Verbraucher im Falle eines Sachmangels innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung durch Reparatur (Nachbesserung) und wird diese vom Verkäufer erfolgreich durchgeführt, verlängert sich die Verjährungsfrist für den reparierten Mangel um den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum.
(4) Sonderregelungen für Unternehmer (B2B): Handelt der Käufer als Unternehmer, gelten abweichend folgende Bestimmungen:
- Wahl der Nacherfüllung & Verjährung: Der Verkäufer hat die Wahl der Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung). Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
- Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB / § 377 UGB): Handelt der Käufer als Kaufmann, ist die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Offenbare Mängel sind binnen 8 Werktagen nach Ablieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Mangels sowie der Rechnungsnummer beim Verkäufer anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt oder verspätet der Käufer die fristgerechte Rüge, gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt; der Käufer verliert für diesen Mangel sämtliche Gewährleistungs-, Nachbesserungs-, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche.
- Ausschluss bei Abnahme/Erstmusterprüfung: Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Käufer bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
(5) Prüfgelegenheit und Mitwirkungspflichten (B2B): Dem Verkäufer ist vom Unternehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich an diesen zurückzusenden. Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten nur, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.
(6) Gesetzliche Rückgriffsansprüche (B2B): Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.
(2) Gegenüber Unternehmern (B2B) – Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt:
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehen.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
§ 10 Zahlung, Zahlungsmethoden und Zahlungsverzug
(1) Grundsatz der Vorauskasse bei Direktbestellungen: Bei Bestellungen, die per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief eingehen, erfolgt die Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse (Vorauszahlung per Banküberweisung), sofern zwischen den Parteien im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sonderregelung für öffentliche Auftraggeber (Kauf auf Rechnung): Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Behörden, öffentlichen Schulen, der Bundeswehr sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Institutionen und Körperschaften kann nach separater Prüfung und ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung die Zahlung auf Rechnung eingeräumt werden. In dieser schriftlichen Einzelvereinbarung wird das konkrete Zahlungsziel (entweder 14 oder 30 Tage ab Rechnungsdatum) vom Verkäufer festgesetzt. Ein Skontoabzug sowie dessen genaue Höhe und Frist sind ebenfalls nur dann zulässig, wenn dies zuvor ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung gilt kein Skontoabzug und die Rechnung ist sofort fällig.
(3) Zahlungsmethoden bei Online-Bestellungen: Bei Bestellungen über den Online-Shop stehen dem Käufer je nach Verfügbarkeit die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung (z. B. Vorauskasse, PayPal, Amazon Pay, Ratenzahlung).
(4) Fälligkeit und Anrechnung: Soweit nicht ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig.
(5) Zahlungsverzug: Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern (B2B) und 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (B2C) zu verlangen.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 11 Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit handelsübliche Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, soweit diese die Funktionstüchtigkeit und den Wert des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen.
§ 12 Schutzrechte und Patente (B2B)
Stammt der Entwurf oder die Konstruktion eines Liefergegenstandes vom Käufer (Sonderanfertigung), stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen frei.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung: Der Verkäufer haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüchen uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern (B2B): Soweit sich aus Absatz 1 nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Unternehmer-Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall oder sonstige reine Vermögensschäden. Verletzte der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), haftet er gegenüber Unternehmern beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Transparenzregelung für Verbraucher (B2C): Gegenüber Verbrauchern gelten pauschale Haftungsausschlüsse oder starre Begrenzungen der Haftung auf den Warenwert nicht. Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Haftungsregelungen.
(4) Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen: Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies im gleichen Umfang auch zugunsten der persönlichen Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Severitätsklausel
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des EU-Mitgliedstaates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg), unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlich zuständiger Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer (B2B) ist 74821 Mosbach, Deutschland. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände ihres jeweiligen Wohnsitzstaates.
(3) Severitätsklausel (Teilunwirksamkeit): Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.