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Hinweise zur Rücknahme von Verpackungen (VerpackG & EU-PPWR)

Die SWM Maschinen GmbH legt großen Wert auf Nachhaltigkeit und die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Informations- und Rücknahmepflichten gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40) informieren wir unsere Kunden nachfolgend über die Handhabung und Rückgabemöglichkeiten von Verpackungsmaterialien.

1. Rückgabe von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (§ 15 VerpackG / B2B- & Transportverpackungen)

Wir informieren hiermit über die Rückgabemöglichkeiten von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 VerpackG, um deren Wiederverwendung oder Verwertung im Sinne der europäischen Kreislaufwirtschaft sicherzustellen.

Hierunter fallen insbesondere:

  • Transportverpackungen: Verpackungen, welche die Handhabung und den Transport von Waren (z. B. Maschinen) so erleichtern, dass Transportschäden vermieden werden (wie z. B. Holzpaletten, Umreifungsbänder, Großkartonagen, Schrumfpffolien), und die typischerweise nicht zur Weitergabe an private Endverbraucher bestimmt sind.
  • Verkaufs- und Umverpackungen: Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

Rücknahme und Kosten:
Wird bei der Lieferung eines Produktes entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, nehmen wir dieses unentgeltlich zurück. Die Rückgabe erfolgt durch Übergabe an unserem Lagerstandort oder durch Rücksendung an uns:

SWM Maschinen GmbH
Lager Mosbach
74821 Mosbach
Telefon: 06261 / 6752990

Bitte beachten Sie, dass der Kunde die Kosten für die Rücksendung/den Rücktransport des Verpackungsmaterials an unser Lager trägt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern es sich bei Vertragspartnern nicht um private Haushaltungen handelt (B2B-Bereich), können abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung getroffen werden.

2. Sinn der Rückgabe, Materialtrennung & Recycling

Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass unbeschädigte Verpackungen erneut verwendet werden können. Beschädigte Verpackungen werden von uns dem Stoffkreislauf zugeführt oder fachgerecht entsorgt.

Sämtliche von uns verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel sind recyclingfähig:

  • Verpackungsholz / Paletten: Werden der Wiederverwendung oder energetischen/stofflichen Verwertung zugeführt.
  • Kartonagen / Papier: Können zerkleinert über die Altpapiersammlung oder gewerbliche Altpapierverwertung recycelt werden.
  • Kunststofffolien & Polsterteile: Bestehen aus Polyethylen (PE) bzw. Polystyrol (PS) und können über Wertstoffsammelstellen oder Entsorgungsfachbetriebe der Wiederverwertung zugeführt werden.

Bitte achten Sie darauf, Verpackungsmaterialien nur sortenrein weiterzugeben, um eine direkte Wiederverwertung zu ermöglichen.

3. Systembeteiligung für Verkaufsverpackungen (B2C / Private Endverbraucher)

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen ist die SWM Maschinen GmbH zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten an einem bundesweiten Rücknahmesystem (Duales System) beteiligt:

Wir sind dem System der Landbell AG, Mainz, angeschlossen.

4. Registrierungsnummer (LUCID / ZSVR)

Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR / LUCID) lautet:

DE5709264927768