Hinweis zum Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, unsere Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen und deren Sinn, im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes zu informieren, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen.

Folgende Verpackungen fallen hier unter:
  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden und typischerweise nicht zur Weitergabe an den privaten Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Paletten, etc.,)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
Wird bei Lieferung eines Produktes entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, nehmen wir dieses unentgeltlich zurück. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten für die Rücksendung des Verpackungsmaterials an uns tragen. Die Entscheidung darüber, ob Verpackungen zurückgegeben oder in Eigenregie entsorgt werden, trifft allein der Kunde.

Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Sinn der Rückgabe: Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass unbeschädigte Verpackung einer erneuten Verwendung zugeführt werden kann. Beschädigte Verpackungen werden von uns nach Möglichkeit dem Stoffkreislauf zugeführt oder fachgerecht entsorgt.

Alle verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel unserer Maschinen sind recyclingfähig und müssen grundsätzlich der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden. Das Verpackungsholz kann einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Die Verpackungsbestandteile aus Karton können zerkleinert zur Altpapiersammlung gegeben werden. Die Folien sind aus Polyethylen (PE) oder die Polsterteile aus Polystyrol (PS). Diese Stoffe können nach Aufarbeitung wiederverwendet werden, wenn Sie an eine Wertstoffsammelstelle oder an das für Sie zuständige Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben und zur weiteren Klärung der Rückgabe bei solchen Produkten setzen Sie sich bitte mit uns der Fa. SWM Maschinen GmbH, Tel. 06261/6752990, in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, dass die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit das entsprechende Verpackungsmaterial kostenfrei in unserem Lager, in 74821 Mosbach abzugeben oder auf Ihre Kosten an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass Sie Verpackungsmaterial nur sortenrein weitergeben, damit es direkt der Wiederverwendung zugeführt werden kann.

Sofern es sich nicht um private Haushaltungen handelt, werden abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung getroffen.

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (private Endverbraucher / private Haushalte) gilt:

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.

Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) lautet: DE5709264927768