Gewährleistungsbestimmungen
Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer sowie gesetzliche
Gewährleistungsrechte
des jeweiligen Landes werden durch diese Gewährleistungserklärung nicht berührt.
Für diese Maschine leisten wir die gesetzliche Gewährleistung gemäß folgenden Bedingungen:
- Die Gewährleistung umfasst die unentgeltliche Beseitigung aller Mängel an der Maschine, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (B bis G), welche die ordnungsgemäße Funktion der Maschine beeinträchtigen und nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
- Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate, bei gewerblicher Nutzung 12 Monate, gültig ab Lieferung der Maschine an den Erstendabnehmer. Als Nachweis ist der Original-Ablieferbeleg maßgeblich, bei Selbstabholung der Maschine der Original Kaufbeleg / Rechnung.
- Die gesetzlich geregelte Beweislastumkehr im Sinne des §477 BGB bleibt davon unberührt.
- Zur Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen kontaktieren Sie uns bitte mit folgenden Unterlagen:
- Kaufbeleg und / oder Ablieferbeleg
- ausgefülltes Serviceformular mit Fehlerbericht
- Bei Anforderung von Ersatzteilen eine Kopie der Ersatzteilzeichnung, mit den benötigten markierten Ersatzteilen.
- Die Gewährleistungsabwicklung und der Ort der Gewährleistungserfüllung erfolgt nach Maßgabe der Fa. SWM Maschinen GmbH. Wir behalten uns vor die zu behebende Mängel in 74821 Mosbach, DEUTSCHLAND zu begutachten. Sofern nicht explizit ein zusätzlicher Vor-Ort Servicevertrag abgeschlossen ist, gilt als Erfüllungsort der Gewährleistung stets der Firmensitz der Fa. SWM Maschinen GmbH in 74821 Mosbach, DEUTSCHLAND. Ist die Mängelrüge berechtigt, sind die anfallenden allfälligen Transportkosten von und zum Firmensitz im Rahmen einer Gewährleistungsbearbeitung abgedeckt.
- Gewährleistungsausschluss bei Mängeln:
- an Maschinenteilen, welche gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängeln an der Maschine, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
- die auf unsachgemäße oder fahrlässige Montage, Inbetriebnahme, bzw. Anschluss an das elektrische Netz zurückzuführen sind.
- die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, atypischen Umweltbedingungen, sachfremden Betriebsbedingungen und Einsatzgebiet, mangelnde bzw. unsachgemäße Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
- die durch die Verwendung sowie Einbau von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Original SWM Ersatzteile sind.
- die geringfügige Abweichungen vom Soll-Zustand darstellen, welche für den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Maschine unerheblich sind.
- die auf fahrlässige konstruktionsbedingte Überbeanspruchung zurückzuführen sind. Insbesondere bei Mängeln durch Nutzung, welche durch Belastungsniveau und Umfang als gewerblich einzustufen sind, bei Maschinen, die nach Bauart und Leistungsvermögen nicht für den gewerblichen Gebrauch konstruiert und bestimmt sind.
- Im Rahmen dieser Gewährleistung sind weitere Ansprüche des Käufers über die hier ausdrücklich genannten Leistungen der Gewährleistungserklärung hinaus ausgeschlossen. SWM Maschinen GmbH haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes. Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. SWM Maschinen GmbH besteht auf das gesetzliche Nacherfüllungsrecht eines Gerätes.
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit können Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten von entsprechend geeigneten Fachfirmen durchgeführt werden. Es steht Ihnen aber auch die SWM Maschinen GmbH weiterhin gerne mit Service und Reparatur zur Seite.
Stellen Sie in diesem Fall eine unverbindliche Kostenanfrage, unter Angabe der Informationen siehe D) an unseren Kundendienst oder senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per beiliegendem Formular ein.
Mail: info@swm-maschinen.deFax: +49 (0) 6261 / 675 299 6